Bayerns 7 Bezirke im Überblick

Bayern und seine 7 Bezirke

Das Bundesland Bayern ist in Bezirke und Regierungsbezirke aufgeteilt. Obwohl sich beide Bezirksarten geographisch decken, sind ihr Sinn und Zweck sowie ihre Aufgaben unterschiedlich.

Oberbayern Hauptstadt: München
Niederbayern Hauptstadt: Landshut
Oberpfalz Hauptstadt: Regensburg
Oberfranken Hauptstadt: Bayreuth
Mittelfranken Hauptstadt: Ansbach
Unterfranken Hauptstadt: Würzburg
Schwaben Hauptstadt: Augsburg

Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie zum Beispiel Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger.

Bezirk Oberbayern

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Der Bezirk Oberbayern ist mit einer Fläche von 17.530 Quadratkilometern der größte Bezirk des Freistaates Bayern. Das Bezirksgebiet umfasst 20 Landkreise, die drei kreisfreien Städte München, Ingolstadt und Rosenheim und 497 Gemeinden.

Bezirk Niederbayern

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Niederbayern ist mit rund 10.329 Quadratkilometern der zweitgrößte Bezirk des Freistaats. Das Bezirksgebiet umfasst neun Landkreise, 255 Gemeinden, drei kreisfreie Städte - Landshut, Passau, Straubing - und eine Große Kreisstadt Deggendorf. Rund 1,24 Millionen Menschen leben in Niederbayern (Stand Januar 2019).

Bezirk Oberpfalz

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Die Oberpfalz reicht von der Donau bis fast zum Fichtelgebirge und vom Oberpfälzer Jura bis zur Grenze nach Tschechien.

Bezirk Oberfranken

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Bezirk Mittelfranken

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Bezirk Unterfranken

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Bezirk Schwaben

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Die "Bezirke" in Bayern

In Deutschland gibt es eine kommunale Selbstverwaltung. Das heißt: Bürgerinnen und Bürgern können ihre engere Heimat mitgestalten. Nur in Bayern gibt es diese Selbstverwaltung auf drei kommunalen Ebenen:

den Gemeinden
den Landkreisen und Kreisfreien Städten
den Bezirken

Der Begriff "Bezirk" meint dabei zwei Dinge:
ein bestimmtes Gebiet
eine Behörde, die für dieses Gebiet zuständig ist

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