Fischerverein Traunsee - Kindererlaubnisschein

Fischen Orther Bucht

Beschreibung

Bestimmungen für den Kindererlaubnisschein in der Orther bucht (Hoffischer Orth) am Traunsee

ALLGEMEINDE BESTIMMUNGEN Vor dem Fischen ist der Fangtag in die Fangstatistik einzutragen. Salmoniden, Hechte und Karpfen sind sofort nach der Entnahme, andere Fische spätestens am Ende des jeweiligen Fischtages einzutragen (z.B.: 12 Baarsche). Die Fischkarte, die Lizenz und die Fangstatistik sind vom Angelfischer mitzuführen und dem Fischereiaufsichtsorgan auf Verlangen auszuhändigen. BESONDERE BESTIMMUNGEN: Die Angelfischerei in der Orther Bucht ist in der Zeit vom 16. März bis 15. November gestattet. Sie darf nur unter Beachtung der Bestimmungen, der Schonzeiten und Mindestmaße, lt. der Betriebsordnung für den Traunsee bzw. des OÖ. Landesfischereigesetz, ausgeübt werden. Fischtöter und Hakenlöser sind unbedingt mitzuführen und bei Kontrolle vorzuweisen. Außer der Orther Bucht ist das Fischen mit diesem Kindererlaubnisschein am ganzen See verboten. Verboten ist das Spinnfsichen sowie das Fischen vom Boot aus. Gefischt werden darf vom Ufer aus. Von der Ortherbrücke in Richtung Ortherbucht. Für Jugendliche von 12. bis zum 16. Lebensjahr hat dieser Erlaubnisschein in Verbindung mit der amtl. Fischerkarte ebenfalls Gültigkeit. Das Fischen ist mit einer Rute und mit Einfachhaken erlaubt. Es darf mit Schwimmer und Naturköder gefischt weden. Auch das Grundfischen mit einme Hakcen ist in diesem Bereich erlaubt. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen sowie gegen die Vorschriften der Betriebsordnung für den Traunsee, bzw. gegen die Vorschriften des OÖ. Landesfischereigesetzes, kann die Fischereilizenz ohne Rückerstattung der Lizenzgebühr entzogen werden. Außerdem muss mit einer zivilrechlichen Klage gerechnet werden. Schonzeiten und Mindestmaße laut Traunseefischereiordnung: Seeforelle: 15. Oktober bis 15. Dezember: 50cm Seesaibling: 15. Oktober bis 15. Dezember: 22cm Hecht: keine Schonzeit: 50cm Brachse: 15. Mai bis 15. Juni: 40cm Bachforelle: 16. September bis 15. März: 30cm Regenbogenforelle: 1. Dezember bis 15. März: 30cm Karpfen: 1. Mai bis 31. Mai: 40cm Für alle anderen Fischarten gelten die im oberösterreichsichen Lizenzbuch angeführten Schonzeiten und Mindestmaße. Reinanken, Riedlinger und Maränen dürfen von Angelfischern nicht gefangen werden. Linzenverkauf für den Kindererlaubnisschein: Höller Fischerei Jagd Inh. Max Riedler Kammerhofgasse 6 4810 Gmunden Tel: (07612) 642 22 Fax: DW 20 e-mail: hoeller-fischerei-jagd(a)aon.at

Öffnungszeiten

TRAUNSEE Saisondauer: 16. März bis 15. November SCHERRERWASSER 1+2 Saisondauer: 16. März bis 15. November PUCHHEIMER TEICHE Saisondauer: 01. April bis 15. Oktober

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