Schwierigkeit |
leicht
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Aufstieg
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9 hm |
Abstieg
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38 hm |
Tiefster Punkt | 631 m |
Höchster Punkt | 668 m |
Dauer
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1:38 h |
Strecke
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6,4 km |
Wanderung - Nach Eschenlohe über Buchenried
Quelle: Das Blaue Land, Autor: Ammergauer Alpen GmbH
Simon Bauer
Die Tour
Vorbei an Mooswiesen mit Blick auf die umliegenden Berge führt Sie dieser leichte Wanderweg in Ohlstadts Nachbarort Eschenlohe.
Info
Karte
Details
Kondition
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Erlebnis
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Landschaft
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Technik |
Beste Jahreszeit
Weiter stöbern
Wegbeschreibung
Start
Rathaus Ohlstadt
Ziel
Loisachbrücke Eschenlohe
Weg
Ebenfalls nach Eschenlohe führt ein Weg vorbei am Solarfreibad, durch den Ortsteil Buchenried. An Mooswiesen entlang unterhalb des Heubergs geht der flache bequeme Weg direkt in den Ort Eschenlohe. Der Rückweg kann auf derselben Strecke erfolgen oder man geht über den Heuberg wieder nach Ohlstadt.
Anreise
Öffentliche Verkehrsmittel
Bushaltestelle: Ohlstadt Ortsmitte
Buslinien: 9607 Murnau - Ohlstadt - Ettal und zurück (Bemerkung: Betrieb nur Samstag an Schultagen der Klosterschule Ettal!)
9611 Kochel - Schlehdorf - Großweil - Ohlstadt - Murnau (Bemerkung: Das Freilichtmuseum Glentleiten wird nur von April bis Oktober bedient!)
Gäste der Region "Das Blaue Land" sowie der "Ammergauer Alpen" nutzen mit der elektronischen Gästekarte bzw. der KönigsCard eine Vielzahl an Buslinien sowie die Zuglinien von Murnau nach Oberammergau sowie von Uffing nach Garmisch-Partenkirchen kostenlos. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dasblaueland.de/Service/mobil
Anfahrt
Von München kommend über die A95 kommend (Ausfahrt Murnau/Kochel) sowie von Garmisch-Partenkirchen kommend über die B2.
Parken
Im Ortszentrum von Ohlstadt
Weitere Informationen
Unterkunft im Blauen Land finden
Sicherheitshinweise
Im Notfall verständigen Sie bitte die nächstgelegene Rettungsleitstelle. Unabhängig vom Standort erreichen Sie diese deutschlandweit unter der Telefonnummer 112.
Die von uns beschriebenen Wander- und Radwege dienen primär der Waldbewirtschaftung, ihre Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr (§ 14 Abs. 1 BWaldG).