Energieeffizient sanieren und Solarstrom nutzen

Stadt Traunstein legt zwei Förderprogramme auf

Stadt Traunstein legt zwei Förderprogramme auf

Bei der Eindämmung des Klimawandels kommt den Städten eine besondere Verantwortung zu, denn hier werden die meisten Treibhausgase produziert. Durch die Gewährung von Zuschüssen sollen mit den Förderprogrammen „Energieeffizient sanieren im Gebäudebestand“ und „Solarstrom nutzen“ zusätzliche Anreize geschaffen werden, Treibhausgase einzusparen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und Bayerns beizutragen.

Die Stadt Traunstein hat dazu für ihre Bürger zwei Faltblätter zu den Förderungsmöglichkeiten herausgebracht, die im Rathaus erhältlich und online auf der Startseite der Homepage abrufbar sind.

www.traunstein.de

Förderberechtigt sind Maßnahmen, die an Objekten im Stadtgebiet der Stadt Traunstein durchgeführt werden. Das online abrufbare Antragsformular ist bei der Stadt Traunstein einzureichen, per E-Mail an klaus-hechfellner@stadt-traunstein.de oder an die Fax-Nummer 0861 65-203. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Rahmen eines Klimabonus-Programms in der Regionalwährung „Chiemgauer“.

Weitere Infos dazu unter dem Link
www.klimabonus.info

Kostenlose Erstberatung

Anschrift und Kontaktdaten

Außerdem wird den Bürgern empfohlen, die kostenlose Erstberatung der Energieagentur Südostbayern in Anspruch zu nehmen. Dort wird neben der fachlichen Beratung auch über weiterführende, teilweise geförderte Beratungsangebote informiert.

Energieagentur Südostbayern GmbH
Landkreise Berchtesgadener Land & Traunstein
Maximilianstraße 33 | 83278 Traunstein
T: 0861 58-7039 | F: 0861 5897038
E: info@energieagentur-suedost.bayern
H: www.energieagentur-suedost.bayern

Förderprogramm „Energieeffizient sanieren im Gebäudebestand“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand zur Energieeinsparung, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen:

Umfassende Thermografie-Aufnahme vor einer Sanierung:
50 Prozent der Kosten (ohne Mehrwertsteuer), maximal 150 Euro

Umfassende Thermografie-Aufnahme nach einer Sanierung oder Teilsanierung:
50 Prozent der Kosten (ohne Mehrwertsteuer), max. 150 Euro

Luftdichtheitstest (Blower Door Test) nach einer Sanierung:
50 Prozent maximal 150 Euro

Pufferspeicher für ein Gebäude mit Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung:
600 Euro

Energieeffizienzhaus KfW 85:  1.000 Euro
Energieeffizienzhaus KfW 70:  2.000 Euro
Energieeffizienzhaus KfW 55:  3.000 Euro

Mikronahwärmenetz:
500 Euro pro Bestandsgebäude (maximal 2.000 Euro) + Zusatzförderung von 500 Euro für eine Solarthermie-Anlage zur Unterstützung des Nahwärmenetzes

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter oder Mieter benötigen vom Eigentümer die schriftliche Zustimmung zur Maßnahme.

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Es gilt die Richtlinie zur Förderung von energieeffizientem Bauen im Gebäudebestand der Stadt Traunstein.

Förderprogramm - „Solarstrom nutzen“

Was wird gefördert?

Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung
Photovoltaik-Mieterstromprojekte ab drei Wohneinheiten (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)
Solarstromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaik-Anlage (weitere Voraussetzungen sind den Richtlinien zu entnehmen)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Maßnahme/n durchgeführt wird/werden soll. Pächter oder Mieter benötigen vom Eigentümer die schriftliche Zustimmung zur Maßnahme.

Konditionen

PV-Anlagen (installierte Leistung von 3 kWp bis 10 kWp):
500 Euro pauschal

PV-Anlagen (installierte Leistung von mehr als 10 kWp):
1.000 Euro pauschal 

Solarstromspeicher (ab 3 kW):
500 Euro pauschal 

Mieterstromprojekte: 
1.000 Euro pauschal plus je installierter Kilowatt-Anlagenleistung: 200 Euro
Es gilt ein Maximalbetrag von 5.000 Euro je Antragsteller. 

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt. Gefördert werden Materialkosten und Installationsdienstleistungen von Solarstromanlagen und Solarstromspeichern.

Es gilt die Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung, Solarstromspeicherung und Mieterstrom der Stadt Traunstein.

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