EU-Sanktionen gegen Russland

Universität Passau

Die Veranstaltung

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) bietet erneut einen eintägigen Praktikerkurs zum Thema ?EU-Sanktionen gegen Russland: Anlass, Systematik, Rechtsgrundlagen, Compliance im Unternehmen, Rechtsschutz? an der Universität Passau an. Der Kurs richtet sich an Unternehmende, Wirtschaftsvertretende, Beratende und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt im Russland-Geschäft tätig sind.Zum Inhalt:Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der ukrainischen Krim durch Russland im Jahr 2014 hat die Europäische Union Sanktionen gegen russische Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen sowie Einfuhr- und Ausfuhrverbote gegen Russland verhängt. Nach der unprovozierten und durch nichts zu rechtfertigenden Invasion der Ukraine ab dem 24. Februar 2022 hat die Europäische Union diese Sanktionen in bisher neun Sanktionspaketen massiv verschärft und deutlich erweitert. Für die Wirtschaftsbeziehungen mit Russland und für die im Russland-Geschäft tätigen europäischen Unternehmen bedeutet dies eine wahre ?Zeitenwende?. Geschäfts- und Finanzbeziehungen mit Russland und russischen Unternehmen sind heute nach den einschlägigen EU-Sanktionsregeln oft entweder verboten oder müssen jedenfalls erheblich eingeschränkt werden, wenn europäische Unternehmen weitreichende ordnungs- oder strafrechtliche Folgen sowie den damit verbundenen Reputationsschaden vermeiden wollen. Im Russland-Geschäft ist daher jetzt die genaue und tagesaktuelle Kenntnis der EU-Sanktionsregelungen unabdingbar.Der Praktikerkurs, der vom Centrum für Europarecht an der Universität Passau konzipiert und veranstaltet wird, richtet sich an Unternehmende, Wirtschaftsvertretende, Beratende und sonstige Interessierte, die direkt oder indirekt im Russland-Geschäft tätig sind. In einem eintägigen Lehrgang führen erfahrene Europarechtsexpertinnen und Europarechtsexperten in die Systematik und Rechtsgrundlagen der EU-Sanktionen gegen Russland ein und geben praktische Hilfestellung bei Auslegungs- und Compliance-Fragen anhand der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Praxis der EU-Institutionen. Was ist vom Bereitstellungsverbot erfasst? Was ist unter Kontrolle über ein Unternehmen zu verstehen? Wie verhalten sich die EU-Sanktionen zu bestehenden Verträgen? Welche Rechtsfolgen haben europäische Unternehmen zu erwarten, wenn sie gegen EU-Sanktionen verstoßen oder diese umgehen? Wie haften europäische Unternehmen, die sich an die EU-Sanktionen halten, gegenüber ihren Vertragspartnern in Russland? Was muss bei der unternehmensinternen Compliance neuerdings zusätzlich beachtet werden? Wie funktioniert ein Sanktionslistenscreening und wie kommt man an einen Nullbescheid? Diese und andere Fragen werden die Europarechtsexpertinnen und Europarechtsexperten des Centrums für Europarecht an der Universität Passau beantworten.Die Referenten kennen das EU-Sanktionsrecht sehr genau aus ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit für EU-Institutionen, Anwaltskanzleien und Unternehmen. Im Praktikerkurs vertreten sie allerdings ausschließlich ihre persönliche Auffassung und stehen den Teilnehmenden für eine offene Diskussion aller relevanten Fragen zur Verfügung.

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