| Quelle | Stadt Kolbermoor |
Steuern sparen beim Vererben
Rathaus - Sitzungssaal
Die Veranstaltung
N191Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein breites Feld. Jede Privatperson und jeder Unternehmer muss Erwerbe, die der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen, binnen einer Frist von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen. Die Anzeigepflicht kann sogar Personen betreffen, die für einen anderen handeln (müssen): gesetzliche Vertreter oder Verfügungsberechtigte. Der Vortrag beschäftigt sich mit den notwendigen steuerlichen Pflichten, den Steuersparmöglichkeiten, stellt die Freibeträge vor, zeigt auf, wie eine Immobilie steuerfrei übertragen werden kann und klärt auf, dass es sogar Pflegefreibeträge gibt. Einblicke in (steuerlich motivierte) Nachfolgeplanung, Möglichkeiten einer Familiengesellschaft und -stiftung runden das Themengebiet ab. Die Teilnehmer können natürlich Fragen stellen, der Kurs beinhaltet jedoch keine individuelle Steuerberatung. Der Kursleiter ist Dipl.-Kaufmann und Steuerberater.
Dozent: Dr. Christian Mayerlechner
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