| Quelle | hubermedia GmbH |
Vortrag der Fachanwältin Elke Kestler "Liebe ist...wenn man die richtige Vorsorge trifft!"
Gasthaus Zum Alten Wirt
Die Veranstaltung
Warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden?am Mittwoch, 04.10.2023, 19 Uhr im Gasthof "Zum Alten Wirt" in Rettenbach gibt es dazu Informationen.Fachanwältin Elke Kestler definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Denn das Gesetz verhindert, dass Angehörige oder der Ehegatte in Ihrem Namen handeln, sollten Sie Ihren eigenen Willen selbst nicht mehr vertreten können. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen.Die Veranstaltung ist kostenfrei und auf max. 10 Personen begrenzt.Anmeldung unter Tel. 0175/4480845 bis zum Freitag 29.09.2023Veranstaltungsort: im Gasthof "Zum Alten Wirt" in RettenbachWer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können zusätzlich konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.
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